Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel 25 Jahr Jubiläum
Teilnehmer:innen
- Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre die im Aktionszeitraum einen Einkauf bei wohnsinn | Riegler GmbH tätigen
- Aktionszeitraum 27.10. bis 28.11.2025
Mitarbeiter:innen der wohnsinn | Riegler GmbH sind vom Gewinnspiel ausgenommen.
Verlosung und Übermittlung
- Verlost werden Gutscheine im Wert von 1x € 2.500,-, 1x € 1.000,-, 1x 500,- 4x 250,-
- Die Verlosung findet nur innerhalb Österreichs statt. Die Übergabe der Gewinne erfolgt persönlich in den Geschäftsräumlichkeiten von wohnsinn.
- Gewinner:innen werden von wohnsinn per Zufall ermittelt und per E-Mail oder Telefon benachrichtigt.
Speicherung von Informationen und Datenschutz
- Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigt man ein, dass die wohnsinn | Riegler GmbH Anrede, Namen, E-Mail-Adresse und Anschrift zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie für unterschiedliche Werbeaktivitäten verarbeitet. Zudem akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen samt Datenschutzerklärung durch die
Teilnahme am Gewinnspiel.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
- Die wohnsinn | Riegler GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Unternehmen insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
- Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wird, kann die wohnsinn | Riegler GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
Sonstiges
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmer:innen und der wohnsinn | Riegler GmbH unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.